Zertifizierter Verfahrensbeistand
in Schleswig Holstein
Zur Wahrung der Interessen des Kindes in Kindschaftssachen bestellt die Richterin oder der Richter am Familiengericht gemäß § 158 FamFG einen Verfahrensbeistand.
Als Verfahrensbeistand sorge ich dafür, dass das wohlverstandene Interesse und der Wille des Kindes Gehör finden und nicht in den Schatten hochstrittiger Auseinandersetzungen geraten.
Dabei arbeite ich in enger Abstimmung mit dem Familiengericht zusammen und beachte die Rechte anderer am Verfahren Beteiligter.
Janna R. Kauert
Rechtsanwältin
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Janna R. Kauert
Rechtsanwältin
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